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Rechtsgebiet

E-Sport und Recht: Verträge, Vereine, Rechte

Der E-Sport professionalisiert sich schneller, als das Recht ihm folgt. Wir kennen die Branche und die Verträge, die in ihr üblich sind.

Ob Profi-Team, Turnierveranstalter, Streaming-Plattform oder E-Sport-Verein, die Fragen liegen fast immer an der Schnittstelle von Sport-, IT- und Medienrecht. Wir beraten von Hannover aus, in einer Branche, die ohnehin überwiegend über das Netz zusammenarbeitet.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Spieler- und TeamverträgeProfispieler-Verträge, Trainervereinbarungen, Agenturverträge. Wir gestalten und prüfen Verträge, die den Besonderheiten des E-Sports gerecht werden, von Buyout-Klauseln bis zu Wettbewerbsverboten.
  • DatenschutzBei Streaming, Leistungsanalyse und Turnierregistrierung fallen überall personenbezogene Daten an. Wir sorgen dafür, dass Ihre Datenverarbeitung DSGVO-konform aufgestellt ist, auch bei internationalen Events.
  • Minderjährige im E-SportJunge Talente brauchen besonderen Schutz. Wir beraten zur Vertragsgestaltung mit Minderjährigen, zum Jugendarbeitsschutz und zu den Anforderungen der USK.
  • Internationale SachverhalteInternationale Spielertransfers, grenzüberschreitende Turniere, ausländische Sponsoren. Wir klären das anwendbare Recht und die Gerichtsstandsvereinbarungen.
  • Vereins- und VerbandsrechtVon der Satzungsgestaltung über die Gemeinnützigkeitsfrage bis zur Verbandsgerichtsbarkeit begleiten wir E-Sport-Vereine und -Verbände bei allen organisationsrechtlichen Themen.
  • Medien- und UrheberrechtStreaming-Rechte, Rundfunklizenzen, Content-Verwertung, Markenaufbau. Wir sichern Ihre Rechte an Übertragungen, Clips und Marken und setzen sie gegenüber Plattformen durch.

Vom Spielervertrag bis zu den Medienrechten

Spieler- und Teamverträge, Sponsoring

Für die Einordnung als Arbeitsverhältnis kommt es auf die tatsächliche Durchführung an. Die Überschrift des Vertrags ist dafür ohne Belang. An der Einordnung hängen Sozialabgaben, Kündigungsschutz und der Jugendarbeitsschutz. Beim Sponsoring kommen Exklusivität, Aktivierungsrechte und die Kennzeichnung von Werbung hinzu.

Spielerverträge im Einzelnen

Datenschutz im E-Sport

E-Sport erzeugt fortlaufend personenbezogene Daten, von Spielerstatistiken über Streaming-Analysen bis zu Registrierungsdaten bei Turnieren. Für Streaming und für den Betrieb eines Servers ist eine Rechtsgrundlage nötig. Wir ordnen die Verarbeitungen ein, klären die Verantwortlichkeit zwischen Verein, Team und Plattform und setzen Löschfristen für Aufzeichnungen und Chatverläufe.

Datenschutz beim Streaming

Minderjährige im E-Sport

Viele Talente sind minderjährig. Ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bleibt ein Vertrag mit ihnen schwebend unwirksam. Hinzu kommen die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Trainings- und Wettkampfzeiten und im Datenschutz die eigenständige Frage der Einwilligungsfähigkeit nach Art. 8 DSGVO. Wir gestalten Strukturen, die diese Vorgaben einhalten, ohne den Spielbetrieb auszubremsen.

Minderjährige im Einzelnen

Internationale Sachverhalte

Spielerinnen und Spieler wechseln über Ländergrenzen, Turniere finden weltweit statt, Sponsoren sitzen im Ausland. Daraus folgen Fragen zum anwendbaren Recht, zum Gerichtsstand, zur Arbeitnehmerentsendung und zum Aufenthaltsrecht. Wir gestalten die Verträge und klären vorab, welche Rechtsordnung im Streitfall gilt.

Vereins- und Verbandsrecht

Die Rechtsform entscheidet darüber, wer persönlich haftet und was steuerlich möglich ist. Die Gemeinnützigkeit ist dabei die schwierigste Frage, weil E-Sport steuerlich bislang nicht als Sport anerkannt ist. Wir begleiten Gründung und Satzung und ordnen Verbandsgerichtsbarkeit, Integrity-Regeln und die Pflichten des Vorstands ein.

Rechtsformen im E-Sport

Medien- und Urheberrecht

Die Spielinhalte gehören dem Publisher. Was davon gezeigt und verwertet werden darf, steht in dessen Lizenzbedingungen. Livestreams können daneben rundfunkrechtliche Pflichten auslösen. An Clips, Teamnamen und Logos hängen Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte. Wir prüfen die Lizenzlage, sichern die eigenen Rechte und setzen sie gegenüber Plattformen durch.

Urheberrecht im Überblick

Verträge, Verein und Turnier rechtlich sortieren

Wir kennen die Branche und die Verträge, die in ihr üblich sind.

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Themen in diesem Rechtsgebiet

Häufige Fragen

Sind unsere Spielerinnen und Spieler Angestellte oder freie Mitarbeitende?

Die Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Durchführung. Feste Trainingszeiten, Weisungsbindung und Eingliederung in die Organisation sprechen für ein Arbeitsverhältnis. Die Fehleinordnung kann Nachzahlungen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer auslösen. Sie trifft die Organisation, nicht die Spielerseite.

Können Minderjährige wirksam Spielerverträge schließen?

Nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten nach den Paragrafen 107 folgende BGB. Hinzu kommen die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Trainings- und Wettkampfzeiten und die eigenständige Frage der Einwilligungsfähigkeit im Datenschutz nach Art. 8 DSGVO. Wir schaffen Strukturen, die junge Spielerinnen und Spieler schützen und professionelles Arbeiten trotzdem ermöglichen.

Kann ein E-Sport-Verein gemeinnützig sein?

E-Sport wird steuerlich bislang nicht als Sport anerkannt, was erhebliche Auswirkungen auf die Vereinsstruktur hat. Je nach Ausrichtung kommen andere gemeinnützige Zwecke in Betracht. Die Frage gehört vor die Satzungsgestaltung, weil eine nachträgliche Änderung aufwendiger ist als eine saubere Gründung.

Brauchen wir für einen Stream die Einwilligung aller Beteiligten?

Nicht zwangsläufig. Welche Rechtsgrundlage einschlägig ist, hängt vom Szenario ab. Die Einwilligung kommt erst in Betracht, wenn keine andere Grundlage einschlägig ist, denn sie ist widerruflich und im Wettkampfbetrieb schwer zu handhaben. Strenger wird es, wenn Minderjährige im Bild sind oder wenn Sprachkommunikation mitgeschnitten wird.

Sind wir für unseren Discord-Server verantwortlich?

Ja. Verantwortliche Stelle für die dort anfallenden Daten ist, wer über Zweck und Mittel des Servers entscheidet. Der Plattformbetreiber ist daneben für seine eigenen Zwecke verantwortlich. Ein Vertrag über Auftragsverarbeitung passt auf dieses Verhältnis nicht, weshalb die Pflichten bei Ihnen bleiben.

Dürfen wir Spielszenen zeigen und vermarkten?

Das Spiel gehört dem Publisher. Was daraus gezeigt, geschnitten und monetarisiert werden darf, steht in seinen Lizenzbedingungen. Diese Bedingungen sind einseitig änderbar und unterscheiden sich zwischen den Titeln erheblich. Vor einer Zusage an Sponsoren gehört deshalb ein Blick in die Bedingungen des jeweiligen Titels.

Braucht unser Livestream eine Rundfunklizenz?

Meist nicht, aber das hängt an der Reichweite und am Format. Der Medienstaatsvertrag nimmt Angebote von der Zulassungspflicht aus, die im Durchschnitt der letzten sechs Monate weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzerinnen und Nutzer erreichen. Wer darüber liegt oder ein redaktionell geplantes Programm sendet, sollte die Frage vorab mit der Landesmedienanstalt klären.