Kanzlei
Was anwaltliche Beratung bei uns kostet
Wir liegen unter den Sätzen der Großkanzleien und halten fachlich mit. Das geht, weil wir klein sind und weil ein erheblicher Teil unserer Arbeit aus der Wissenschaft kommt.
Wo wir stehen
Eine Boutique kostet weniger als eine Großkanzlei und mehr als der Anbieter mit dem günstigsten Stundensatz. Dafür bearbeitet Ihr Mandat jemand, der das Thema auch veröffentlicht oder unterrichtet. Es wandert nicht durch drei Ebenen, bevor es auf einem Schreibtisch landet, an dem jemand entscheidet.
Für kleinere Vorhaben finden wir in aller Regel eine Lösung. Ein Start-up mit einer Marke, ein Verein mit einer Datenschutzfrage und ein Konzern mit einem Ausschreibungsverfahren brauchen jeweils einen anderen Zuschnitt.
Wie wir abrechnen
- Nach AufwandDer Regelfall in der Beratung. Abgerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Zeit, nachvollziehbar aufgeschlüsselt nach Tätigkeit.
- FestpreisWo sich der Umfang umreißen lässt, etwa bei einer Markenanmeldung, einer Prüfung von AGB oder einem Datenschutz-Audit mit klarem Zuschnitt.
- Nach RVGIn gerichtlichen Verfahren und überall dort, wo das Gesetz die Vergütung vorgibt. Bei Streitwerten lässt sich der Rahmen vorab beziffern.
Kostencontrolling statt Überraschungen
Der Streit um Anwaltskosten entsteht kaum am Stundensatz. Er entsteht daran, dass mehr Stunden auf der Rechnung stehen als gedacht. Dagegen helfen drei Vereinbarungen, die wir Ihnen von uns aus anbieten.
- ObergrenzeAbrechnung nach Aufwand, aber gedeckelt. Wird der Betrag ohne neue Absprache erreicht, ist er die Grenze und nicht der Zwischenstand.
- MeldeschwelleWir sagen Bescheid, wenn ein vereinbarter Anteil des Budgets erreicht ist, und zwar vorher und nicht mit der Rechnung.
- AbschnitteGrößere Vorhaben teilen wir in Abschnitte mit eigenem Budget. Nach jedem Abschnitt entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.
Grundlagen
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die wir vorher schriftlich mit Ihnen treffen. Eine Vereinbarung, die vom RVG abweicht, halten wir in Textform fest, bevor wir anfangen. So verlangt es § 3a RVG. Beide Seiten wissen damit von Anfang an, woran sie sind.
Auslagen wie Gerichts-, Amts- und Registergebühren rechnen wir durch, ohne Aufschlag. Wo Dritte hinzukommen, etwa Übersetzungen oder Gutachten, klären wir das vorher ab.
Was kostet Ihr Vorhaben?
Schildern Sie es in drei Sätzen. Sie bekommen eine Einschätzung zum Rahmen und einen Vorschlag, wie sich der Aufwand deckeln lässt.
Rahmen abklären