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Übersicht

Unsere Rechtsgebiete

Acht Felder, die kaum je einzeln auftreten. Ein IT-Projekt berührt Vertragsrecht und Datenschutz, ein KI-Vorhaben zusätzlich Urheber- und Arbeitsrecht.

Wir beraten an der Schnittstelle von Technik und Recht. Die Aufteilung in Rechtsgebiete hilft beim Einstieg, sie bildet aber kaum einen realen Fall ab. Ein Cloud-Vertrag berührt Vertragsrecht, Datenschutz und IT-Sicherheit gleichzeitig.

Deshalb arbeiten wir über die Felder hinweg und stimmen die Beratung intern ab, statt Sie von einem Bereich in den nächsten zu reichen. Suchen Sie sich den Einstieg, der Ihrer Frage am nächsten kommt.

Was zum IT-Recht gehört

Das IT-Recht ist kein eigenes Gesetzbuch, sondern eine Querschnittsmaterie. Es setzt sich aus Teilen zusammen, die anderswo geregelt sind, und genau deshalb tauchen die folgenden Felder in fast jedem Vorhaben gemeinsam auf.