Zum Inhalt springen
Anrufen, 0511 – 47 55 58 11

Rechtsgebiet

Markenrecht: von der Anmeldung bis zur Durchsetzung

Marken sind mehr als das Image eines Unternehmens. Mit ihnen verbinden Kundinnen und Kunden Verlässlichkeit und hohe Qualität. Zugleich beeinflussen sie den Wert eines Unternehmens maßgeblich.

Ein Logo allein begründet noch keinen Markenschutz. Er entsteht in aller Regel mit der Eintragung und bleibt nur bestehen, wenn die Marke benutzt und verteidigt wird. Wir begleiten alle Phasen, von der Recherche vor der Anmeldung bis zur Durchsetzung, mit Verfahren beim DPMA in München und beim EUIPO in Alicante.

Die Phasen im Markenrecht

  1. Phase 1

    Markenstrategie

    Wir begleiten Ihr Unternehmen bei der Entwicklung oder Neuausrichtung der Markenstrategie. Wir beraten, wo und in welchem Umfang Ihre Marke angemeldet und welche Markenform gewählt wird. Ferner geben wir Hinweise, wie sie rechtserhaltend benutzt werden kann.

  2. Phase 2

    Anmeldung

    Keine Eintragung ohne Prüfung. Vor der Anmeldung bieten wir Ihnen umfassende Ähnlichkeitsrecherchen in den für Sie relevanten Registern an und geben Ihnen verlässliche Risikobewertungen. Das Verfahren führen wir beim DPMA und beim EUIPO.

  3. Phase 3

    Überwachung

    Damit Ihre eingetragene Marke nicht verletzt wird, ist es wichtig, die einschlägigen Markenregister dauerhaft im Blick zu behalten. Wir überwachen und melden uns, wenn eine jüngere Anmeldung Ihrer Marke zu nahe kommt.

  4. Danach

    Verteidigen und verwerten

    Kommt ein jüngeres Zeichen Ihrem zu nahe, gehen wir dagegen vor. Wir führen außerdem Domainstreitigkeiten, gestalten und verhandeln Lizenzverträge und veranlassen bei Produktpiraterie die Grenzbeschlagnahme durch den Zoll.

Was im Markenrecht dazugehört

Anmeldung und Recherche

Vor der Anmeldung steht die Ähnlichkeitsrecherche, denn das Amt prüft nur absolute Schutzhindernisse und nicht, ob eine ältere Marke im Weg steht. Über den Schutzumfang entscheidet daneben das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, das sich später nicht mehr erweitern lässt.

Markenanmeldung im Einzelnen

Wenn eine Abmahnung kommt

Zuerst ist zu klären, ob Zeichenähnlichkeit und Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit zusammen eine Verwechslungsgefahr begründen. Erst danach steht fest, wie weit ein Unterlassungsanspruch überhaupt reicht und was in einer modifizierten Erklärung stehen kann.

Vorgehen bei einer Abmahnung

Wettbewerbsrecht und Werbung

Das Wettbewerbsrecht untersagt bestimmte Geschäftspraktiken, vor allem in der Werbung. Die praktische Bedeutung zeigt sich meist in Abmahnungen anderer Wettbewerber, deren Fristen kurz sind. Wir prüfen Werbeaussagen vorab und verteidigen, wenn eine Abmahnung eingeht.

Gewerblicher Rechtsschutz im Einzelnen

Den eigenen Bestand kennen

Im Streitfall ist die Bestandsaufnahme zu spät. Der IP-Scan erfasst Marken, Designs, Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse in einem Durchgang und ordnet sie den Gesellschaften und Verträgen zu, in denen sie gebraucht werden.

IP-Scan im Einzelnen

Neuer Name, neues Logo, neue Marke?

Vor der Anmeldung steht die Recherche. Wir sagen Ihnen, ob der Weg frei ist.

Marke prüfen lassen

Themen in diesem Rechtsgebiet

Häufige Fragen

Ich habe eine Abmahnung bekommen. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Die beigefügte Erklärung kann weiter gefasst sein als der Anspruch, den die Gegenseite tatsächlich hat. Sie bindet Sie strafbewehrt für die Zukunft. Häufig ist eine modifizierte Erklärung der richtige Weg. Die Frist ist meist kurz, melden Sie sich früh.

Reicht eine deutsche Marke, oder brauchen wir die EU-Marke?

Maßgeblich ist, wo Sie tatsächlich tätig sind und tätig werden wollen. Die Unionsmarke deckt den gesamten Binnenmarkt, ist aber angreifbarer. Ein älteres Recht in einem einzigen Mitgliedstaat kann sie insgesamt zu Fall bringen. Wir wägen das mit Ihnen ab.

Wir wollen unseren Produktnamen schützen. Wie lange dauert das?

Bei einer Anmeldung beim DPMA ohne Beanstandungen und ohne Widerspruch dauert die Eintragung wenige Monate. Hinzu kommt die dreimonatige Widerspruchsfrist nach der Eintragung. Die Recherche vorab kostet Zeit, spart aber im Zweifel ein Verfahren.

Müssen wir die eingetragene Marke auch benutzen?

Ja. Nach fünf Jahren Benutzungsschonfrist kann jede Person die Löschung wegen Verfalls betreiben, soweit die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen nicht ernsthaft benutzt wird. Ernsthaft heißt nach außen gerichtet und wirtschaftlich sinnvoll, eine Alibi-Benutzung genügt nicht. Belege dafür sollten laufend gesammelt werden, nicht erst im Verfahren.

Was passiert nach der Eintragung?

Mit der Veröffentlichung der Eintragung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist. Das Amt prüft ältere Rechte nicht von sich aus, weshalb die Eintragung nichts darüber sagt, ob eine ältere Marke im Weg steht. Genau deshalb steht die Recherche vor der Anmeldung und nicht danach.

Jemand hat sich unsere Domain gesichert. Was können wir tun?

Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein Kennzeichenrecht verletzt wird. Die bloße Registrierung ohne Benutzung genügt dafür oft nicht. Daneben stehen der Dispute-Eintrag bei der DENIC und für viele Endungen ein Schiedsverfahren. Welcher Weg der schnellere ist, hängt von der Endung und vom Verhalten der Gegenseite ab.