Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht soll fairen Wettbewerb in den Märkten gewährleisten, den Wettbewerb fördern und Verbraucherinteressen schützen.
Zu den Hauptzielen gehört ein offener und fairer Markt. Unternehmen sollen gleiche Chancen haben, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, und Verbraucherinnen und Verbraucher sollen aus mehreren Angeboten wählen können. Bestimmte Geschäftspraktiken sind deshalb untersagt, etwa in der Werbung. Daraus ergibt sich eine hohe praktische Relevanz, die sich häufig in Abmahnungen anderer Wettbewerber zeigt.
Worum es im Einzelnen geht
- Werbung und AngabenIrreführende Angaben, Preiswerbung, Testergebnisse und Umweltaussagen. Ein häufiger Anlass für Abmahnungen, weil Verstöße leicht zu dokumentieren sind.
- Vergleichende WerbungDer Vergleich mit Wettbewerbern ist zulässig, aber an Bedingungen geknüpft. Wo sie nicht eingehalten werden, wird aus dem Vergleich eine Herabsetzung.
- Belästigende WerbungWerbung per E-Mail, Telefon oder Messenger ohne die erforderliche Einwilligung. Hier treffen Wettbewerbs- und Datenschutzrecht aufeinander.
- Kennzeichen und NachahmungDer Schutz vor Nachahmung ergänzt Marken- und Designrecht dort, wo ein eingetragenes Recht fehlt oder nicht greift.
Die Schutzrechte und ihre Abgrenzung
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst mehr als das Wettbewerbsrecht. Welches Recht trägt, hängt davon ab, was geschützt werden soll.
Die Marke schützt ein Kennzeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Sie ist unbegrenzt verlängerbar, solange sie benutzt wird. Einzelheiten stehen unter Markenanmeldung. Das Design schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, also Form, Farbe, Linien und Oberfläche. Es setzt Neuheit und Eigenart voraus, wird vom Amt aber nur formal geprüft. Die Schutzdauer reicht bis zu 25 Jahre. Ein bereits gezeigtes Erzeugnis lässt sich innerhalb der Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten noch anmelden.
Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen. Sie folgen eigenen Regeln und einem eigenen Anmeldeverfahren.
Der ergänzende Leistungsschutz aus dem Wettbewerbsrecht springt dort ein, wo ein eingetragenes Recht fehlt. Er setzt allerdings mehr voraus als eine Nachahmung und ist im Prozess aufwendiger zu belegen. Als Dauerlösung taugt er deshalb kaum, wohl aber als Behelf, solange keine Eintragung vorliegt.
Kampagne in Vorbereitung?
Wir schauen auf die Aussagen, bevor ein Wettbewerber es tut.
Werbung prüfen lassenHäufige Fragen
Wer darf uns überhaupt abmahnen?
Neben Mitbewerbern kommen bestimmte Verbände und qualifizierte Einrichtungen in Betracht. Nicht jede Abmahnung stammt von einem Berechtigten und nicht jeder Berechtigte macht einen bestehenden Anspruch geltend. Die Prüfung der Aktivlegitimation steht deshalb am Anfang.
Wo verlaufen die Grenzen in der Werbung?
Untersagt sind insbesondere irreführende Angaben, unzulässige vergleichende Werbung und unlautere Belästigung, etwa durch Werbung ohne Einwilligung. Die praktische Relevanz ist hoch, weil sich Verstöße leicht dokumentieren lassen und Wettbewerber genau darauf achten.
Was schützt ein eingetragenes Design?
Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, also Form, Farbe, Linien und Oberfläche. Voraussetzung sind Neuheit und Eigenart. Das Amt prüft beides nicht, es prüft nur die Formalien, weshalb sich der Wert eines Designs erst im Streit zeigt. Die Schutzdauer beträgt bis zu 25 Jahre in Fünfjahresschritten. Wichtig ist die Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten: Wer sein Erzeugnis bereits gezeigt hat, kann es innerhalb dieser Frist noch anmelden, danach nicht mehr.
Was gilt, wenn wir gar kein eingetragenes Recht haben?
Dann kommt der ergänzende Leistungsschutz aus dem Wettbewerbsrecht in Betracht. Er greift nur unter zusätzlichen Voraussetzungen, nämlich wettbewerblicher Eigenart des Erzeugnisses und besonderen Umständen, etwa einer Täuschung über die Herkunft oder der Ausnutzung eines fremden Rufs. Dieser Schutz ist schwächer als ein eingetragenes Recht und im Prozess aufwendiger zu belegen.
Lohnt eine Prüfung, bevor die Kampagne startet?
In aller Regel ja. Eine Abmahnung nach dem Start kostet neben den Anwaltskosten häufig auch die Kampagne selbst, weil Aussagen kurzfristig geändert werden müssen. Eine Prüfung vorab ist der deutlich günstigere Weg.