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Rechte am KI-Output weitergeben

Niemand kann mehr Rechte einräumen, als er selbst hat. Wer KI-Ergebnisse an Kunden weitergibt und dabei Rechte zusichert, die am Ergebnis womöglich gar nicht entstanden sind, haftet für die Zusage.

Zwei Fragen zum KI-Ergebnis sind an anderer Stelle beantwortet. Ob überhaupt ein Schutzrecht entsteht, steht unter KI-generierte Inhalte. Was die Bedingungen der Anbieter dazu sagen, steht unter Rechte an Eingaben und Ergebnissen. Bleibt die dritte Frage, im Alltag die teuerste. Was können Sie Ihrem eigenen Kunden versprechen?

Die Kette prüfen

  1. Schritt 1: Herkunft klären

    Welche Teile der Leistung sind mit KI entstanden, welche von Menschen und wie stark war der gestalterische Beitrag?

  2. Schritt 2: Rechtsposition bestimmen

    Woran besteht ein Schutzrecht, woran nicht und welche Rechte hat der Anbieter des Werkzeugs sich vorbehalten?

  3. Schritt 3: Zusagen anpassen

    Die Zusicherungen im Kundenvertrag auf das begrenzen, was tatsächlich eingeräumt werden kann. Freistellungen entsprechend zuschneiden.

  4. Schritt 4: Kennzeichnung regeln

    Festlegen, welche Ergebnisse gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung so gestalten, dass sie den Zweck erfüllt.

  5. Schritt 5: Nachweis sichern

    Dokumentieren, welches Werkzeug wann eingesetzt wurde und welche Prüfung stattgefunden hat. Ohne diesen Nachweis ist eine Verteidigung schwierig.

Wo es besonders häufig klemmt

Was wir machen

Wir prüfen Ihre Kundenverträge auf Zusagen, die Sie nicht halten können, formulieren belastbare Alternativen und richten die Dokumentation so ein, dass sich der eigene Beitrag später belegen lässt. Bei Ausschreibungen klären wir vorher, ob die geforderte Rechtsposition überhaupt erreichbar ist.

Ergebnisse aus KI im Kundengeschäft?

Wir prüfen, was Sie zusagen können. Den Rest formulieren wir um.

Verträge prüfen lassen

Häufige Fragen

Was können wir unseren Kunden überhaupt zusagen?

Zusagen lässt sich, was tatsächlich in der eigenen Hand liegt: dass keine Rechte Dritter bekannt sind, dass geprüft wurde, dass Rechte an eigenen Beiträgen eingeräumt werden. Eine unbedingte Zusicherung, das Ergebnis sei frei von Rechten Dritter, geht darüber hinaus und ist der Punkt, an dem es später teuer wird.

Müssen wir kennzeichnen, dass KI im Spiel war?

Für bestimmte Inhalte, etwa künstlich erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte, sieht die KI-Verordnung Transparenzpflichten vor. Unabhängig davon kann sich eine Pflicht aus dem Vertrag oder aus dem Wettbewerbsrecht ergeben. Das setzt voraus, dass der Eindruck menschlicher Urheberschaft erweckt wird und für die Entscheidung des Kunden erheblich ist.

Was gilt bei Ausschreibungen?

Vergabeunterlagen verlangen häufig die Einräumung umfassender, übertragbarer Nutzungsrechte. Wo Teile der Leistung mit KI erzeugt wurden, kann die geforderte Rechtsposition ins Leere gehen. Das gehört vor dem Angebot geprüft, nicht nach dem Zuschlag.

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