KI-generierte Inhalte im Urheberrecht
Zwei Fragen sind zu trennen: ob an einem KI-Ergebnis überhaupt ein Schutzrecht entsteht und ob das Ergebnis fremde Rechte verletzt. Die Antworten fallen unabhängig voneinander aus.
Die beiden Fragen werden im Alltag ständig vermischt. Ob ein Ergebnis verwendet werden darf, beantwortet die zweite. Ob anderen die Verwendung verboten werden kann, beantwortet die erste.
Zwei Fragen, zwei Antworten
Entsteht Schutz am Ergebnis?
- Verlangt eine persönliche geistige Schöpfung, also einen menschlichen Beitrag
- Die bloße Eingabeaufforderung dürfte dafür nicht genügen
- Auswahl, Bearbeitung und Anordnung können Schutz begründen, dann für diesen Beitrag
- Ohne Urheberrecht kann je nach Werkart ein Leistungsschutzrecht greifen, etwa am Lichtbild
- Ohne jeden Schutz können Sie Dritten die Nutzung nicht verbieten
Verletzt das Ergebnis fremde Rechte?
- Stellt sich unabhängig davon, ob am Ergebnis Schutz entsteht
- Maßgeblich ist, ob geschützte Elemente erkennbar wiedergegeben werden
- Auch Marken-, Persönlichkeits- und Designrechte können betroffen sein
- Die Nutzungsbedingungen des Anbieters regeln das Innenverhältnis, nicht die Rechte Dritter
Was vor dem Einsatz zu klären ist
- Welche Rechte die Nutzungsbedingungen des Anbieters an Eingaben und Ergebnissen einräumen
- Ob eine Freistellung für Ansprüche Dritter zugesagt ist und wie weit sie reicht
- Ob und wie Ergebnisse gekennzeichnet werden sollen
- Wie der menschliche Beitrag dokumentiert wird, falls Schutz beansprucht werden soll
- Welche Ergebnisse nicht ohne Prüfung verwendet werden, etwa Logos und Kampagnenmotive
Wie wir unterstützen
Wir prüfen die Bedingungen des eingesetzten Dienstes, ordnen die Rechtelage für Ihren konkreten Einsatz ein und gestalten die interne Regelung dazu. Wo an einem Ergebnis kein urheberrechtlicher Schutz entsteht, prüfen wir, ob andere Schutzrechte in Betracht kommen.
KI-Inhalte im Marketing?
Wir klären, was Sie verwenden dürfen und was Sie schützen können.
Rechtelage klärenHäufige Fragen
Ist ein KI-Bild urheberrechtlich geschützt?
Der urheberrechtliche Schutz setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus, also einen menschlichen Beitrag. Ein Ergebnis, das im Wesentlichen auf einer Eingabeaufforderung beruht, dürfte das nicht erreichen. Je stärker Auswahl, Bearbeitung und Anordnung durch Menschen prägen, desto eher kommt Schutz in Betracht, dann aber für diesen Beitrag und nicht für das Rohergebnis.
Was folgt daraus, wenn kein Schutz besteht?
Dann kann Ihnen niemand die Nutzung verbieten, Sie können sie aber auch niemandem verbieten. Für Logos, Kampagnenmotive und Produktgestaltungen ist das erheblich. In diesen Fällen lohnt der Blick auf andere Schutzrechte, etwa das Markenrecht oder den Schutz vor Nachahmung.
Kann ein KI-Ergebnis fremde Rechte verletzen?
Ja. Diese Frage stellt sich unabhängig davon, ob am Ergebnis selbst Schutz entsteht. Gibt ein Ergebnis geschützte Elemente eines Werkes wieder oder ahmt es einen geschützten Stil in erkennbarer Weise nach, kommen Ansprüche in Betracht. Prüfen lässt sich das nur am konkreten Ergebnis.