EVB-IT: Verträge der öffentlichen IT-Beschaffung
Die EVB-IT sind Muster, keine Gesetze. Der Streit entsteht fast nie an den Klauseln selbst, sondern an der Wahl des falschen Vertragstyps und an einer Leistungsbeschreibung, die offen lässt, was geschuldet ist.
EVB-IT heißt „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Es sind die Vertragsmuster, mit denen Bund, Länder und Kommunen IT einkaufen. Bei Lieferungen an die öffentliche Hand steht der Vertragsrahmen bereits fest.
Die Vertragstypen
EVB-IT Kauf für Hardware, EVB-IT Überlassung für die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware. Geschuldet ist eine Sache oder ein Nutzungsrecht, nicht ein Projekterfolg.
EVB-IT Erstellung für individuell zu erstellende Software, EVB-IT System und EVB-IT Systemlieferung für zusammengesetzte Vorhaben aus Hardware, Software und Leistungen. Hier gilt Werkvertragsrecht mit Abnahme.
EVB-IT Dienstleistung, EVB-IT Pflege, EVB-IT Instandhaltung und EVB-IT Service für laufende Leistungen. Der Streit dreht sich hier um Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten und darum, was als Störung gilt.
EVB-IT Cloud für Leistungen, die als Dienst bereitgestellt werden. Regelungsschwerpunkte sind Ort der Verarbeitung, Unterauftragnehmer, Verfügbarkeit und die Rückgabe der Daten am Vertragsende.
Worauf es in der Praxis ankommt
- Passt der gewählte Vertragstyp zu dem, was tatsächlich geschuldet ist?
- Ist die Leistungsbeschreibung so genau, dass die Abnahme daran messbar ist?
- Sind Mitwirkungspflichten der Vergabestelle benannt und was geschieht, wenn sie ausbleiben?
- Welche Nutzungsrechte werden eingeräumt, an welchem Code, für wie lange und für wen?
- Wie ist mit vorbestehenden Komponenten und Fremdlizenzen umzugehen?
- Welche Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsrecht sind mitbestellt?
- Wie werden Datenschutzpflichten abgebildet und wer ist wofür verantwortlich?
- Was gilt bei Vertragsende: Übergabe, Migration, Aufbewahrung, Löschung?
Für Anbieter
Die eigentliche Weichenstellung liegt vor dem Angebot. Nach Zuschlag ist der Vertrag in aller Regel unveränderlich. Kalkulationsfehler bei Nutzungsrechten, Mitwirkung oder Verfügbarkeiten lassen sich nicht nachverhandeln. Wir lesen Vergabeunterlagen mit, formulieren Bieterfragen und prüfen, welche Risiken in die Kalkulation gehören.
Für Vergabestellen
Ein Muster ersetzt keine Leistungsbeschreibung. Die meisten Auseinandersetzungen entstehen dort, wo das Muster sauber ausgefüllt ist, die Anlage mit der Leistungsbeschreibung aber offen lässt, wann das Ergebnis vertragsgemäß ist. Wir unterstützen bei der Wahl des Vertragstyps und bei der Ausgestaltung der Anlagen.
Vergabeunterlagen vor der Abgabe prüfen
Wir prüfen, welcher Vertragstyp passt und welche Risiken in die Kalkulation gehören.
Unterlagen prüfen lassenHäufige Fragen
Woran erkennen wir den richtigen Vertragstyp?
Am geschuldeten Erfolg. Wird ein bestimmtes Ergebnis geschuldet, das abgenommen wird, kommen die werkvertraglichen Muster in Betracht. Wird eine Tätigkeit oder eine dauerhaft bereitgestellte Leistung geschuldet, sind es die dienstvertraglichen. Ein Griff zum falschen Typ verschiebt Abnahme, Gefahrübergang und Mängelrechte insgesamt.
Sind die EVB-IT verhandelbar?
Die Muster sind vorformulierte Bedingungen und kein bindendes Recht. Vergabestellen setzen sie meist unverändert ein. Im laufenden Vergabeverfahren lässt sich daran kaum etwas ändern. Der Zeitpunkt für Einwände ist die Phase der Bieterfragen, nicht die Verhandlung nach Zuschlag.
Was hat sich zuletzt geändert?
Zum März 2026 wurden mehrere Muster überarbeitet und durchgängig in ein digitales Ausfüllformat überführt. Inhaltlich ist die auffälligste Änderung, dass mit öffentlichen Mitteln erstellte Software als Open Source vorgesehen werden kann. Für Anbieter verschiebt das die Frage der Nutzungsrechte deutlich.