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Deutschland-Stack

Der Deutschland-Stack ist kein fertiges Produkt, sondern ein Satz gemeinsamer Basiskomponenten. Für Anbieter verschiebt sich damit der Wettbewerb von der eigenen Plattform hin zur Anschlussfähigkeit an fremde Schnittstellen.

Die Verwaltungsdigitalisierung ist in Deutschland über Jahre in Einzelvorhaben zerfallen. Der Deutschland-Stack ist der Versuch, darunter eine gemeinsame Schicht zu legen: Komponenten, die alle nutzen können, statt in jeder Behörde eine eigene Lösung für dieselbe Aufgabe.

Wo das Vorhaben steht

  1. 03/2026

    Eckpunkte im IT-Planungsrat

    Beschluss über einen einheitlichen Plattformkern und ein erstes Portfolio an Komponenten.

  2. 06/2026

    Einigung zwischen Bund und Ländern

    Alle sechzehn Länder sagen zu, ihre Systeme an die Basiskomponenten anzubinden. Der Bund übernimmt Entwicklung und Betrieb.

  3. laufend

    Konsultationen zu Technologiefeldern

    Unter anderem zu generativer und agentischer KI sowie zu virtualisierten Infrastrukturen.

  4. bis 2028

    Schrittweiser Aufbau

    Die Komponenten entstehen nacheinander, nicht als ein Umstellungstermin.

Die rechtlich interessanten Stellen

Worauf es ankommt

  • VergaberechtWenn Basiskomponenten vorgegeben sind, verschiebt sich der Leistungsgegenstand. Anforderungen an Schnittstellen und Standards müssen so beschrieben sein, dass sie den Wettbewerb nicht unzulässig verengen.
  • NutzungsrechteGemeinsam genutzte Komponenten setzen voraus, dass Rechte über die beschaffende Stelle hinaus reichen. Die Kalkulation von Anbietern ist davon unmittelbar betroffen.
  • DatenschutzGemeinsame Komponenten werfen die Frage nach Verantwortlichkeit und Rollenverteilung neu auf, insbesondere bei Identifizierung und behördenübergreifendem Datenaustausch.
  • SouveränitätDer Anspruch, unabhängig von einzelnen Anbietern zu bleiben, muss sich in Verträgen wiederfinden, sonst bleibt er eine Absichtserklärung.

Was wir dazu machen

Wir begleiten Anbieter bei Ausschreibungen, in denen Anschlussfähigkeit gefordert wird. Öffentliche Stellen begleiten wir bei der Frage, wie sich Vorgaben rechtssicher in Vergabeunterlagen übersetzen lassen. Wo die Lage offen ist, sagen wir das, statt Sicherheit zu behaupten, die es noch nicht gibt.

Ausschreibung mit Anschlusspflicht?

Wir ordnen ein, was gefordert werden darf und was in die Kalkulation gehört.

Beratung anfragen

Häufige Fragen

Was genau ist der Deutschland-Stack?

Ein Vorhaben des Bundes, Bund, Ländern und Kommunen gemeinsame technische Basiskomponenten bereitzustellen, statt jede Stelle eigene bauen zu lassen. Dazu gehören unter anderem Identifizierung über die eID und die EUDI-Wallet sowie Standards für den Datenaustausch zwischen Behörden. Der Aufbau ist auf mehrere Jahre angelegt.

Ist die Nutzung verpflichtend?

Eine allgemeine gesetzliche Nutzungspflicht besteht nicht. Bund und Länder haben sich im Juni 2026 aber darauf verständigt, ihre Systeme an die Basiskomponenten anzubinden. Faktisch wirkt das über Förderbedingungen und Vergabeunterlagen. Dort wird es für Anbieter verbindlich.

Was bedeutet das für Anbieter?

Ausschreibungen werden Schnittstellen, Standards und Datenportabilität voraussetzen, wo sie bisher Funktionen beschrieben haben. Ein geschlossenes Angebot bringt seinen Anbieter in Begründungsnot. Umgekehrt sinkt die Bedeutung eigener Identitäts- und Zustellkomponenten.

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