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Der IT-Projektvertrag

Ob ein IT-Projekt gelingt, entscheidet sich selten im Code und oft im Vertrag. Die drei Punkte, an denen Projekte scheitern, sind Leistungsbeschreibung, Mitwirkung und Änderungsverfahren.

Projektverträge scheitern kaum an einer falschen Klausel und häufig an fehlenden. Was nicht geregelt ist, wird unter Zeitdruck ausgehandelt. Die bessere Verhandlungsposition hat dann, wer wenig zu verlieren hat.

Was in den Vertrag gehört

Die Abnahme teilt das Projekt in zwei Hälften

Beim Werkvertrag ist die Abnahme der Punkt, an dem sich fast alles ändert. Bis dahin muss der Anbieter zeigen, dass die Leistung vertragsgemäß ist. Danach muss die Kundenseite den Mangel darlegen und beweisen. Zugleich wird die Vergütung fällig, die Gefahr geht über und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt zu laufen.

Deshalb sind drei Punkte im Vertrag zu regeln. Erstens die Kriterien, an denen gemessen wird, ob abgenommen werden kann, festgelegt vor dem Test und nicht während seiner Auswertung. Zweitens der Umgang mit Restmängeln, denn eine Abnahme scheitert kaum am Ganzen und häufig an Einzelheiten. Drittens die Teilabnahme, wenn in Ausbaustufen geliefert wird.

Eine Abnahme kann auch eintreten, ohne dass jemand sie erklärt. Setzt der Anbieter eine angemessene Frist und wird innerhalb dieser Frist weder abgenommen noch unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Daneben kann in der produktiven Nutzung eine stillschweigende Abnahme liegen. Wer trotz bekannter Mängel vorbehaltlos abnimmt, verliert insoweit seine Rechte. Dasselbe gilt für eine vereinbarte Vertragsstrafe.

Wie wir unterstützen

Wir gestalten Projektverträge auf beiden Seiten, prüfen Entwürfe vor der Unterschrift und begleiten laufende Projekte, wenn sich Konflikte abzeichnen. Je früher wir dazukommen, desto mehr Optionen bestehen noch.

Projekt in der Vorbereitung?

Der günstigste Zeitpunkt für den Vertrag ist vor dem Start.

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Häufige Fragen

Wie passt ein Vertrag zu agilem Vorgehen?

Gut, wenn er das Vorgehen abbildet, statt einen festen Leistungsumfang zu behaupten, den niemand einhalten will. Bewährt haben sich ein Rahmen mit festen Regeln zu Rollen, Kadenz und Entscheidungswegen sowie ein Verfahren, wie aus Anforderungen verbindliche Leistungen werden. Ein Festpreis auf einen unbestimmten Umfang ist dagegen in jeder Methode ein Konflikt in Zeitlupe.

Warum ist die Mitwirkung so wichtig?

Weil sie im Streit über Verzögerungen den Ausschlag gibt. Der Vertrag nimmt auf, wer wann welche Zuarbeit, Ansprechpersonen, Testdaten oder Freigaben schuldet. Fehlt das, trägt meist die Seite das Risiko, die es besser hätte dokumentieren können.

Kann eine Abnahme eintreten, ohne dass wir sie erklären?

Ja, auf zwei Wegen. Setzt der Anbieter eine angemessene Frist zur Abnahme und wird innerhalb dieser Frist weder abgenommen noch unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Daneben kann in der produktiven Nutzung eine stillschweigende Abnahme liegen. In beiden Fällen treten dieselben Folgen ein wie bei einer erklärten Abnahme, weshalb auf Fristsetzungen zu reagieren ist, auch wenn der Streit noch läuft.

Ist eine Vertragsstrafe bei Terminverzug sinnvoll?

Sie erspart den Nachweis eines konkreten Schadens. Genau darin liegt ihr Wert. In vorformulierten Bedingungen unterliegt sie allerdings der Inhaltskontrolle, weshalb sie einen klaren Auslöser und eine Obergrenze braucht. Praktisch entscheidend ist ein anderer Punkt: Wer die Leistung abnimmt, ohne sich die Strafe vorzubehalten, verliert sie. Der Vorbehalt gehört deshalb in das Abnahmeprotokoll.

Was regeln wir für den Fall, dass es nicht funktioniert?

Meilensteine mit Abbruchmöglichkeit, die Behandlung bereits erbrachter Leistungen, Rechte an Zwischenständen und Quellcode, Übergabe der Dokumentation und die Frage, wer die Migration trägt. Diese Regelungen kosten in der Verhandlung wenig und im Ernstfall entscheiden sie alles.

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