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Softwaremängel: Rechte sichern und durchsetzen

Ob ein Mangel vorliegt, entscheidet sich an der vereinbarten Beschaffenheit. Wo die Leistungsbeschreibung vage ist, wird aus einem technischen Streit ein Beweisproblem.

In den meisten Auseinandersetzungen über Software geht es um die Frage, was geschuldet war. Deshalb entscheidet die Leistungsbeschreibung den Streit häufiger als das Fehlerbild.

Die Stufen der Durchsetzung

  1. Schritt 1: Beschaffenheit bestimmen

    Was war vereinbart, was ergibt sich aus dem Vertragszweck und was steht in Angebot, Pflichtenheft und Korrespondenz?

  2. Schritt 2: Mangel dokumentieren und rügen

    Fehlerbild, Umgebung, Reproduzierbarkeit und Zeitpunkt der Meldung. Die Rüge geht schriftlich heraus und wird nachweisbar zugestellt.

  3. Schritt 3: Nacherfüllung verlangen

    Mit angemessener Frist und klarer Beschreibung dessen, was als erfüllt gilt. Ohne diese Stufe stehen die weiteren Rechte in aller Regel nicht offen.

  4. Schritt 4: Weitere Rechte

    Scheitert die Nacherfüllung, kommen Minderung, Rücktritt oder Kündigung sowie Schadensersatz in Betracht, je nach Vertragstyp in unterschiedlicher Ausgestaltung.

Zwei Seiten desselben Streits

Auf der Kundenseite

  • Beschaffenheit früh und schriftlich festhalten
  • Abnahme nur mit Vorbehalt bei bekannten Mängeln
  • Fehler reproduzierbar dokumentieren, nicht nur beschreiben
  • Fristen setzen, statt informell nachzufassen

Auf der Anbieterseite

  • Mitwirkungspflichten der Kundenseite vertraglich verankern
  • Abnahmeverfahren mit Kriterien und Fristen vorsehen
  • Änderungswünsche im Änderungsverfahren führen, nicht nebenbei
  • Haftung begrenzen, aber im wirksamen Rahmen

Wie wir unterstützen

Wir vertreten beide Seiten, allerdings nie in derselben Sache. Aus der Kenntnis beider Perspektiven ergibt sich meist früh eine realistische Einschätzung, wie weit sich ein Streit tragen lässt und wo eine Einigung günstiger ist.

Projekt läuft aus dem Ruder?

Wir sortieren die Rechtslage, bevor die nächste Rechnung kommt.

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Häufige Fragen

Welche Rolle spielt die Abnahme?

Beim Werkvertrag verschiebt sie die Beweislast. Vor der Abnahme muss der Anbieter zeigen, dass die Leistung vertragsgemäß ist, danach müssen Sie den Mangel darlegen und beweisen. Wer trotz bekannter Mängel vorbehaltlos abnimmt, verliert regelmäßig Rechte. Der Vorbehalt gehört deshalb ins Abnahmeprotokoll.

Was sollten wir dokumentieren?

Wann welcher Fehler in welcher Umgebung aufgetreten ist, wie er sich reproduzieren lässt, wann er gemeldet wurde und wie der Anbieter reagiert hat. Diese Kette entscheidet später den Streit, nicht die Einschätzung, ob die Software gut ist.

Können wir das Projekt einfach beenden?

Nicht einfach. Je nach Vertragstyp sind Fristsetzung, Nacherfüllung und deren Scheitern Voraussetzung für Rücktritt oder Kündigung. Ein Überspringen dieser Stufen bringt die eigene Seite in die Pflicht. Wir prüfen, welche Stufe erreicht ist und was der nächste belastbare Schritt wäre.

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