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Cyber Resilience Act

Der CRA macht Cybersicherheit zur Produkteigenschaft. Für Software und vernetzte Geräte tritt damit neben die Mängelhaftung eine Sicherheitspflicht über den gesamten Unterstützungszeitraum.

Bisher war Cybersicherheit im Produktrecht kaum geregelt. Der Cyber Resilience Act ändert das. Sicherheit wird zu einer Eigenschaft, die ein Produkt vor dem Marktzugang haben und über seinen Unterstützungszeitraum behalten muss.

Der Zeitplan

  1. 12/2024

    Inkrafttreten

    Die Verordnung tritt in Kraft, die Pflichten greifen gestaffelt.

  2. 09/2026

    Meldepflichten

    Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, weitere Angaben innerhalb von 72 Stunden.

  3. 12/2027

    Volle Geltung

    Grundlegende Sicherheitsanforderungen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Schwachstellenbehandlung über den Lebenszyklus.

Die Pflichten nach Rolle

Sicherheit bereits im Entwurf, Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen, technische Dokumentation, Bereitstellung von Sicherheitsaktualisierungen über den festgelegten Unterstützungszeitraum und die Meldung ausgenutzter Schwachstellen.

Nur Produkte in Verkehr bringen, die den Anforderungen entsprechen. Prüfen, ob Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Unterlagen vorliegen, bei Zweifeln nicht liefern.

Mit gebotener Sorgfalt handeln, Kennzeichnung und Unterlagen prüfen und tätig werden, sobald Anhaltspunkte für eine Nichtkonformität bestehen.

Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt oder wesentlich verändert, übernimmt die Herstellerpflichten vollständig. Dieser Rollenwechsel trifft Integratoren und Weiterverkäufer häufiger, als ihnen bewusst ist.

Was jetzt vorbereitet gehört

Wie wir unterstützen

Wir ordnen die Produkte und Rollen ein, bringen die Meldewege in eine Form, die unter Zeitdruck funktioniert. Verträge mit Zulieferern und Kunden passen wir an. Für die Fälle, in denen sich Pflichten aus CRA und NIS2 überschneiden, klären wir die Reihenfolge vorher.

Vernetzte Produkte im Programm?

Wir klären, welche Pflichten Sie treffen und was bis wann stehen muss.

Einstufung anfragen

Häufige Fragen

Betrifft uns der CRA überhaupt?

Er erfasst Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Der Anwendungsbereich reicht von Verbrauchergeräten über Unternehmenssoftware bis zu industriellen Systemen. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Einführer und Händler, jeweils mit eigenen Pflichten.

Welche Fristen gelten?

Die Verordnung ist im Dezember 2024 in Kraft getreten. Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Die übrigen Anforderungen greifen ab dem 11. Dezember 2027. Die Meldepflicht steht also lange vor der übrigen Regulierung.

Was gilt für Open-Source-Software?

Nicht kommerziell bereitgestellte offene Software ist grundsätzlich ausgenommen. Die Grenze verläuft nicht am Lizenztyp, sondern an der kommerziellen Tätigkeit. Wer offene Komponenten in ein eigenes Produkt einbaut und dieses vertreibt, kann sich auf die Ausnahme nicht berufen und trägt die Verantwortung für den gesamten Auslieferungsstand.

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