Datenschutzschulungen für Beschäftigte
Eine Schulung wirkt, wenn sie die eigenen Verarbeitungen behandelt und nicht die DSGVO im Allgemeinen. Nachzuweisen sind beide Seiten, die Durchführung und die Teilnahme.
Die meisten Vorfälle beginnen an einem Arbeitsplatz und nicht in der Technik. Eine Schulung setzt deshalb dort an, wo die Fehler entstehen. Ihre Wirkung hängt an der Vorbereitung.
Zwei Anlässe
Ausbildung
- Grundlagen für neue Beschäftigte
- Vertiefung für Fachbereiche mit eigenen Verarbeitungen
- Aufbau interner Ansprechpersonen neben der Datenschutzbeauftragten
Pflichtschulung
- Sensibilisierung und Schulung, die Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO den Datenschutzbeauftragten zuweist
- Auffrischung in festem Takt, damit der Nachweis nicht altert
- Teilnahme dokumentiert, weil auch sie zur Rechenschaftspflicht gehört
Drei Formate
- InhouseVor Ort oder online, mit Ihren Systemen und Ihren Beispielen. Fragen aus dem Betrieb lassen sich sofort klären.
- WebinarEin Termin ohne Reiseaufwand, geeignet für Grundlagen und für kurze Auffrischungen.
- E-LearningÜber die lexICT Academy, zeitlich frei einteilbar. Das System hält den Abschluss jeder Einheit fest.
Inhalte auf Wunsch zugeschnitten
Der Standardkurs deckt ab, was für jedes Unternehmen gilt. Auf Wunsch schneiden wir ihn auf Ihre Verarbeitungen zu, also auf die Systeme, die Ihre Beschäftigten täglich bedienen. Dazu kommen die Fälle, die bei Ihnen tatsächlich vorkommen. Eine Schulung, in der die eigene Software vorkommt, bleibt hängen.
Wann haben Sie zuletzt geschult?
Wir sagen Ihnen, was Ihr Unternehmen braucht und in welchem Format es am wenigsten Zeit kostet.
Schulung anfragenHäufige Fragen
Wie oft muss geschult werden?
Die DSGVO nennt keinen festen Turnus. Üblich und gegenüber der Aufsicht gut vertretbar ist eine jährliche Auffrischung, dazu eine Unterweisung beim Eintritt und immer dann, wenn sich Verarbeitungen wesentlich ändern. Ein erster Schulungsnachweis nach drei Jahren bringt ein Begründungsproblem mit sich.
Wie lange dauert eine Schulung?
Eine Grundlagenschulung füllt üblicherweise neunzig Minuten, eine Auffrischung die Hälfte. Vertiefungen für die Datenschutzkoordination oder für einzelne Fachbereiche dauern länger, weil dort an konkreten Verfahren gearbeitet wird. Den Umfang stimmen wir vorher ab.
Wie wird die Teilnahme nachgewiesen?
Über eine Teilnahmeliste und, wo gewünscht, über eine Bescheinigung je Person. Beim E-Learning hält das System den Abschluss jeder Einheit selbst fest. Der Nachweis gehört zur Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO und ist erfahrungsgemäß das Erste, wonach eine Aufsichtsbehörde fragt.
Schulen Sie auch auf Englisch?
Ja. Grundlagen und Pflichtschulung halten wir in beiden Sprachen, ebenso die Unterlagen. Bei gemischten Belegschaften ist ein englischer Durchlauf neben dem deutschen meist der ruhigere Weg als eine zweisprachige Veranstaltung.