Urteil zur geschlechtergerechten Anrede in Online-Formularen
Von Theresia Rasche
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20
Gestützt auf den Grundsatz der Datenminimierung raten wir schon bisher dazu, in Online-Formularen bei der Frage nach dem Geschlecht die Option „keine Angabe“ anzubieten. Nach dem Urteil des OLG Frankfurt am Main ist das auch aus antidiskriminierungsrechtlicher Sicht angezeigt.
Der Sachverhalt
Wer bei der Deutschen Bahn ein Ticket buchte, musste sich zwischen den Anreden „Herr“ und „Frau“ entscheiden. So auch die klagende Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet. Sie sah sich in ihrem Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung verletzt.
Die Entscheidung
Das OLG Frankfurt gab der klagenden Person recht. Die Bahn darf künftig nicht mehr nur die beiden Optionen „Herr“ und „Frau“ anbieten. Sie muss entweder die Option „keine Angabe“ ermöglichen oder eine weitere Option schaffen, etwa „divers“.
Hinzu kam eine Entschädigung von 1.000 Euro. Damit hat das Gericht die psychischen Belastungen anerkannt, die nicht-binäre Personen durch das Misgendern erleben, und sie als erheblich eingestuft. Die Höhe dürfte auch darin begründet sein, dass die Bahn die Rechtsverletzung über lange Zeit nicht abgestellt hat.
Was das für Unternehmen bedeutet
Das Urteil gilt unmittelbar nur für die Bahn, ebnet aber den Weg für Klagen gegen andere Unternehmen.
- Sämtliche Formulare durchsehen, in denen die Anrede abgefragt wird
- Die Optionen „keine Angabe“ und „divers“ ergänzen oder das Feld nicht als Pflichtfeld ausgestalten
- In der Ansprache auf den vollständigen Namen ausweichen, das umgeht die sprachlichen Schwierigkeiten
Unsere Einschätzung
Die Entscheidung erging passend im Pride Month. Eine Option zu ergänzen ist nicht aufwendig, jedenfalls solange nicht sämtliche Fahrkartenautomaten in Deutschland umzustellen sind, und sie sorgt dafür, dass sich alle Menschen einbezogen fühlen.
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