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Markenverletzung durch „The Dog Face“ für Tierbekleidung

Von Theresia Rasche

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.06.2022, Az. 6 W 32/22

Wie ähnlich eine Marke einer anderen sein darf, hängt von vielen Einzelheiten ab. Unter anderem davon, wie ähnlich die beiden Zeichen begrifflich, klanglich und visuell sind, wie ähnlich sich die geschützten Waren oder Dienstleistungen sind und wie bekannt die ältere Marke schon ist. Ab einem gewissen Grad an Ähnlichkeit liegt Verwechslungsgefahr vor, das Publikum könnte sich also über die Herkunft des Produkts täuschen.

Verwechslung von „The Dog Face“ und „The North Face“?

Die Verwechslungsgefahr ist aber nicht der einzige Grund, aus dem eine Marke angegriffen werden kann. Einer Entscheidung des OLG Frankfurt lag ein solcher Fall zugrunde. Die Klägerin ist Inhaberin der für Outdoorbekleidung eingetragenen und dafür bekannten Marke „The North Face“. Sie ging gegen die Marke „The Dog Face“ vor, die auf Tierbekleidung angebracht war.

Wendet man die einzelnen Kriterien der Verwechslungsgefahr an, wird schnell klar: Die Annahme, das Publikum halte beides für dieselbe Marke, überzeugt nicht recht.

Markenverletzung dennoch bejaht

Das Gericht hat eine Markenverletzung trotzdem angenommen. Grund ist, dass sich die jüngere Marke an die ältere, bekanntere anlehnt, um deren Wertschätzung für den eigenen Absatz auszunutzen. Sie ist identisch aufgebaut und betrifft ebenfalls Bekleidungsstücke, nur eben für Tiere. Diese Ausnutzung beeinträchtigt die ältere Marke.

Für die Praxis folgt daraus, dass es sich lohnt, über die Verwechslungsgefahr hinauszudenken. Der Schutz einer bekannten Marke reicht weiter.

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