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AGB und Vertragsgestaltung

Verträge bilden die Grundlage im Rechtsverkehr. Ihre Gestaltung entscheidet darüber, ob Ihre Interessen darin Berücksichtigung finden.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen, Dienstverträgen, Werkverträgen und vielem mehr. Neben Individualverträgen gestalten wir auch spezielle Vertragstypen wie den Rahmenvertrag. Schließlich sind allgemeine Geschäftsbedingungen ein zentraler Bestandteil vieler Geschäftsprozesse, gegenüber Endkundschaft ebenso wie im Geschäftsverkehr.

Individualvertrag oder AGB

Individualvertrag

  • Im Einzelnen ausgehandelt und deshalb weitgehend frei gestaltbar
  • Trägt die Besonderheiten des konkreten Vorhabens
  • Der Aufwand fällt bei jedem Abschluss erneut an
  • Sinnvoll bei großen Kunden und bei Projekten mit eigener Struktur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Für eine Vielzahl gleichförmiger Verträge vorformuliert
  • Unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle
  • Eine unwirksame Klausel fällt ersatzlos weg, es gilt das Gesetz
  • Sinnvoll im Massengeschäft, dort aber sorgfältig zu prüfen

Wie AGB überhaupt Vertragsbestandteil werden

Bevor eine Klausel inhaltlich geprüft wird, stellt sich die Frage, ob sie überhaupt gilt. Sie wird in der Praxis oft übersprungen und entscheidet den Streit häufiger als die Inhaltskontrolle.

Gegenüber Verbrauchern verlangt § 305 Abs. 2 BGB einen ausdrücklichen Hinweis bei Vertragsschluss, die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme und das Einverständnis. Online genügt dafür in aller Regel ein deutlich gesetzter Link, unter dem sich der Text abrufen und speichern lässt. Eine Übersendung erst mit der Rechnung genügt nicht.

Im Geschäftsverkehr gilt § 305 Abs. 2 BGB nicht. Dort reicht, dass die andere Seite mit der Geltung einverstanden ist und sich den Text verschaffen kann. Bei laufender Geschäftsbeziehung kann sich die Einbeziehung aus der Übung ergeben.

Zwei Regeln greifen unabhängig davon. Überraschende Klauseln werden nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Zweifel bei der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten desjenigen, der die Bedingungen gestellt hat.

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Vertrag prüfen lassen

Häufige Fragen

Brauchen wir AGB oder einen Individualvertrag?

Die Wahl hängt daran, wie oft sich der Vorgang wiederholt. AGB sind für gleichförmige Geschäfte gedacht und werden dafür streng kontrolliert. Ein Individualvertrag lässt mehr Spielraum, kostet aber je Abschluss Aufwand. Häufig ist die Kombination richtig: AGB für das Massengeschäft, Individualverträge für die großen Kunden.

Was passiert, wenn eine Klausel unwirksam ist?

Sie fällt in aller Regel ersatzlos weg. An ihre Stelle tritt das Gesetz. Eine Reduzierung auf das gerade noch Zulässige findet nicht statt. Deshalb ist eine zu weit gefasste Haftungsklausel gefährlicher als eine zurückhaltende, denn dann haften Sie unbegrenzt nach dem Gesetz.

Genügt ein Link auf die AGB im Bestellprozess?

Gegenüber Verbrauchern verlangt § 305 Abs. 2 BGB drei Dinge: einen ausdrücklichen Hinweis bei Vertragsschluss, die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme und das Einverständnis. Ein deutlich gesetzter Link, unter dem sich der Text abrufen und speichern lässt, erfüllt das in aller Regel. Nicht ausreichend ist es, die AGB erst mit der Rechnung zu übersenden, denn dann sind sie nicht mehr Bestandteil des geschlossenen Vertrags.

Gelten im Geschäftsverkehr dieselben Klauselverbote?

Nicht unmittelbar. Die Kataloge der §§ 308 und 309 BGB richten sich an Verträge mit Verbrauchern. Im Geschäftsverkehr läuft die Kontrolle über die Generalklausel des § 307 BGB, wobei die Kataloge als Anhaltspunkt dienen. Der Spielraum ist damit größer, aber deutlich kleiner als oft angenommen: Auch im Geschäftsverkehr fällt eine unwirksame Klausel ersatzlos weg.

Die Gegenseite besteht auf ihren AGB. Müssen wir das hinnehmen?

Nicht ungeprüft. Widersprechen sich beide Klauselwerke, kann sich im Geschäftsverkehr keines von beiden durchsetzen. Es gilt dann das Gesetz. Diese Kenntnis verändert die Verhandlung. Wir prüfen, welche Punkte Sie wirklich durchsetzen müssen und wo das Gesetz für Sie bereits die bessere Regelung bereithält.

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