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von Theresia Rasche

Markenverletzung durch „The Dog Face“ für Tierbekleidung

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.6.2022 - 6 W 32/22

Wie ähnlich eine Marke einer anderen Marke sein darf, hängt von viele Einzelheiten ab. Unter anderem davon, wie ähnlich die beiden Zeichen begrifflich, klanglich und visuell sind, wie ähnlich sich die von den beiden Marken geschützten Waren oder Dienstleistungen sind und wie bekannt die ältere Marke vielleicht schon ist. Ab einem gewissen Grad an Ähnlichkeit liegt dann die sogenannte „Verwechslungsgefahr“ vor – d.h. das Publikum könnte sich über die Herkunft des zu erwerbenden Produktes täuschen.

Verwechslung von „The Dog Face“ und “The North Face?

Doch die Verwechslungsgefahr ist nicht der einzige Grund, mit dem eine Marke angefochten werden kann. Einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt lag ein solcher Fall zugrunde. Die Klägerin ist Inhaberin der Marke „The North Face“, welche für Outdoorbekleidung eingetragen und hierfür auch bekannt ist. Sie ging gegen die Marke „The Dog Face“ vor, welche auf Tierbekleidung angebracht war. Wendet man die einzelnen Kriterien der Verwechslungsgefahr an, wird schnell klar: So richtig überzeugend ist die Argumentation nicht, dass das Publikum denken könnte, es handele sich um dieselbe Marke.

Markenverletzung dennoch bejaht

Dennoch hat das Gericht eine Markenverletzung angenommen. Grund hierfür ist, dass sich die jüngere Marke an die ältere, bekanntere Marke anlehnt, um deren Wertschätzung für ihren Absatz auszunutzen. Schließlich sei die Marke identisch aufgebaut und betreffe auch Bekleidungsstücke – nur eben für Tiere. Diese Ausnutzung der Wertschätzung beeinträchtigt die ältere Marke.

Markenrechtliche Konflikte können ganz unterschiedlich aussehen. Ihr stört euch an der Marke eines anderen Unternehmens, seid aber nicht sicher, ob ihr sie anfechten könnt? Kontaktiert uns. Wir besprechen mit euch die Voraussetzungen einer Markenrechtsverletzung und ihr bekommt eine faire Einschätzung der Erfolgsaussichten von uns.

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