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gem. Art. 15 DSGVO
Auskunftsersuchen
Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO erlauben es Betroffenen, von dem für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen Auskunft zu verlangen. Verantwortliche müssen dann innerhalb von 30 Tagen über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten Daten, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer, und vieles mehr Auskunft geben. Zudem können Betroffene auch eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Kommt der Verantwortliche einem Auskunftsersuchen nicht nach, können sich Betroffene bei der Aufsichtsbehörde beschweren oder rechtlich gegen Verantwortliche vorgehen.
Während das Auskunftsrecht einerseits dazu dient, dass Betroffene nachvollziehen können welche Daten wie und warum verarbeitet werden, ist das Auskunftsrecht auch ein beliebtes Mittel geworden, um Missmut auszudrücken - etwa durch unzufriedene Kunden oder (ehemalige) Mitarbeitende.
Das Auskunftsrecht gilt jedoch nicht grenzenlos. Sind die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt, ist das Auskunftsrecht ausgeschlossen.
Egal ob bei der Geltendmachung des Auskunftsrechts oder der Beantwortung eines Auskunftsersuchens: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
- Beantwortung von Auskunftsersuchen
- Abwehr von ungerechtfertigten Auskunftsersuchen
- Abwehr von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde wegen nicht ordnungsgemäß beantworteter Auskunftsersuchen
- Durchsetzung des Auskunftsrechts gegenüber Verantwortlichen
- ... und vieles mehr!