Digital gründen: Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung
Von Dr. Carmen Heermann
Das Beurkundungsrecht in Deutschland geht neue Wege. Seit dem 1. August 2022 sind erstmals Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen möglich.
Der Anstoß kam aus Europa
Auslöser ist vor allem die Digitalisierungsrichtlinie, die europaweit vorgibt, dass für bestimmte Gesellschaftstypen die Online-Gründung möglich sein muss. Möglich ist in Deutschland zunächst die Online-Gründung einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt), wobei für die GmbH zunächst nur Bargründungen und keine Sachgründungen in Betracht kommen. Neben der Beurkundung sind auch Unterschriftsbeglaubigungen im Zuge von Handelsregisteranmeldungen im Online-Verfahren gestattet. Vereinsregisteranmeldungen sollen ab dem
- August 2023 folgen.
Die Amtsbereiche bleiben erhalten
Das Amtsbereichsprinzip besagt, dass Notarinnen und Notare nur in ihrem Amtsbereich tätig werden dürfen. Wer den Amtsbereich München hat, darf also keine Beurkundung in Hamburg vornehmen. Das Prinzip dient dazu, jede Notarstelle wirtschaftlich führen zu können, und soll auch im ländlichen Raum eine umfassende notarielle Versorgung sicherstellen.
Damit es auch im Online-Verfahren gilt, kann die Notarin oder der Notar dort nicht frei gewählt werden. Nötig ist ein Anknüpfungspunkt. In Betracht kommt der Amtsbezirk, in dem die juristische Person oder Personengesellschaft ihren Sitz hat oder haben wird. Beim Einzelkaufmann kommt es auf den Wohnsitz an, Anknüpfungspunkt kann auch der Wohnsitz einer Vertreterin oder eines Vertreters der juristischen Person sein, etwa der Geschäftsführung, oder eines Gesellschafters.
Was technisch nötig ist
Durchgeführt wird das Verfahren über ein Telekommunikationssystem, das die Bundesnotarkammer entwickelt hat und betreibt.
- Ein Laptop und zusätzlich ein Smartphone, auf dem eine spezielle App installiert ist
- Eine stabile Internetverbindung
- Ein elektronischer Identitätsnachweis, etwa ein deutscher Personalausweis mit eID-Funktion
- Die PIN, die mit der Aushändigung des Ausweises zugesandt wurde
An zusätzlichen Gebühren fallen 25 Euro für die Beurkundung und 8 Euro für die Beglaubigung an. Das Portal der Bundesnotarkammer erklärt das Verfahren und hilft bei der Suche nach einer zuständigen Notarin oder einem zuständigen Notar.
Einordnung
Auch wenn der Anwendungsbereich zunächst begrenzt ist, läutet der Gesetzgeber für das Notariat eine neue Phase ein. Zu hoffen ist, dass weitere Felder folgen, etwa Grundstückskäufe oder die Errichtung von Testamenten. Das ist derzeit noch Zukunftsmusik, der erste Schritt ist aber getan.
Passt dazu
Ist das Thema für Sie relevant?
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch über unsere Konditionen oder für eine Erstberatung.
Kontakt aufnehmen