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von Dr. Carmen Heermann

Digital Gründen: Online Beurkundungen und Beglaubigungen

Das Beurkundungsrecht in Deutschland geht neue Wege. Seit dem 1. August 2022 sind erstmals in Deutschland Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen möglich.

EU-weite Digitalisierung

Anstoß für die Neuerungen ist insbesondere die Digitalisierungsrichtlinie, die europaweit vorgibt, dass für bestimmte Gesellschaftstypen die Online-Gründung möglich sein muss. Möglich ist seit dem 1. August 2022 in Deutschland zunächst die online-Gründung einer GmbH und UG (haftungsbeschränkt), wobei für die GmbH-Gründung zunächst nur Bargründungen, keine Sachgründungen möglich sind. Neben der Beurkundung sind auch Unterschriftsbeglaubigungen im Zuge von Handelsregisteranmeldungen seit dem 1. August 2022 im Wege des Online-Verfahrens gestattet. Vereinsregisteranmeldungen werden ab dem 1. August 2023 online vorgenommen werden können.

Amtsbereiche bleiben erhalten

Das in Deutschland geltende Amtsbereichsprinzip besagt, dass jede Notarin und jeder Notar nur in seinem Amtsbereich tätig werden darf. So darf eine Notarin oder ein Notar mit dem Amtsbereich in München z.B. keine Beurkundung in Hamburg vornehmen. Dieses Prinzip dient dazu, jede Notarstelle wirtschaftlich führen zu können. Zudem soll so, z.B. auch im ländlichen Bereich, eine umfassende notarielle Versorgung sichergestellt werden. Um dem Amtsbereichsprinzip auch im Online-Verfahren gerecht zu werden, darf für das Online-Verfahren die Notarin oder der Notar nicht nach Belieben der Beteiligten frei gewählt werden. Notwendig ist ein spezifischer Anknüpfungspunkt. So kann für das Online-Verfahren die Notarin oder der Notar gewählt werden, in dessen Amtsbezirk die juristische Person/Personengesellschaft ihren Sitz haben wird bzw. hat. Für den Einzelkaufmann kommt es auf seinen Wohnsitz an. Anknüpfungspunkt kann auch der Wohnsitz eines Vertreters einer juristischen Person (z.B. Geschäftsführer) oder eines Gesellschafters sein.

Online-Call und eID

Praktisch wird das Online-Verfahren über ein Telekommunikationssystem durchgeführt, welches die Bundesnotarkammer entwickelt hat und betreibt. Der Teilnehmer benötigt für die Online-Beurkundung/Beglaubigung sowohl einen Laptop als auch ein Smartphone, auf welches eine spezielle App geladen werden muss. Zudem ist eine stabile Internetverbindung für das Verfahren vor der Notarin oder dem Notar erforderlich.

Unerlässlich ist für die Durchführung des notariellen Online-Verfahrens, dass sich die Beteiligten mittels eines elektronischen Identitätsnachweises ausweisen können. Hierzu können z.B. deutsche Personalausweise verwendet werden, wenn diese über eine eID-Funktion verfügen. Zudem muss der jeweilige Beteiligte seine PIN bereit halten, die ihm im Zuge der Ausweisaushändigung zugesandt worden ist.

An zusätzlichen Gebühren fallen für das Online-Verfahren EUR 25,00 für die Beurkundung und EUR 8,00 für die Beglaubigung an. Das über die Bundesnotarkammer betriebene Portal zum Online-Verfahren bietet weitere Erklärungen und hilft auch bei der Suche nach einem zuständigen Notar.

Fazit

Auch wenn der Anwendungsbereich zunächst noch begrenzt ist, läutet der Gesetzgeber mit den Neuerungen seit dem 1. August 2022 für die Notarinnen und Notare eine neue Ära ein. Zu hoffen ist, dass künftig weitere Anwendungsfelder online vor einer Notarin oder einem Notar möglich werden, z.B. auch Grundstückskäufe oder Testamentserrichtungen. Auch wenn dies derzeit noch Zukunftsmusik ist, ist der erste Schritt in eine neue digitale Notarwelt getan.

Wir beraten dich gern bei der Gründung deines Unternehmens und vermitteln gern kooperierende Notar:innen. Komm gern auf uns zu!

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