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von Theresia Rasche

Cola + Orange = Spezi?

Wenn Cola Orange küsst, kommt nicht automatisch Spezi dabei heraus. Was es mit dem Streit zweier Brauereien um das Kultgetränk auf sich hat und was du aus dem Streit um Spezi für dein Unternehmen lernen kannst, liest du im folgenden Artikel. 

Spezi – eine eingetragene Marke

Bereits in den 1956 Jahren ließ die Brauerei Riegele den Slogan „Ein Spezi muß dabei sein“ beim DPMA ins Markenregister u.a. für die Waren „alkoholfreie Getränke“ eintragen. Die Nachfrage nach dem als Spezi vertriebenen Cola-Orange-Mix wurde schnell so groß, dass die Brauerei Riegele den Bedarf nicht allein decken konnte und anderen Brauereien Lizenzen zum Spezi-Verkauf erteilte.  

1974 schloss auch die bekannte Paulaner-Brauerei einen Vertrag mit Riegele und zahlte einen einmaligen Betrag von 10.000 DM, um „Spezi“ vertreiben zu dürfen. 

Kündigung des Vertrages

Riegele erklärte Paulaner nun die Kündigung dieses Vertrags. In Zukunft solle Paulaner ebenso wie die anderen Vertriebs- bzw. Produktionsgesellschaften eine Lizenzgebühr für jede abgefüllte „Spezi“ zahlen. Paulaner ist der Ansicht, dass es sich bei dem Vertrag gar nicht um einen kündbaren Lizenzvertrag handele, sondern um eine Abgrenzungsvereinbarung. Mit einer typischerweise unkündbaren Abgrenzungsvereinbarung klären zwei Parteien wer in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen eine Marke benutzen darf.  

Paulaner: „Spezi“ inzwischen generisch

Paulaner verteidigt sich zudem mit dem Argument, dass der Begriff „Spezi“ inzwischen zu einer Gattungsbezeichnung für Cola-Orange-Mixgetränke sei. Ist das der Fall, verbindet der Verkehr mit dem Begriff „Spezi“ gerade kein bestimmtes Unternehmen, sondern nur eine Ware selbst.  

Ein Urteil gibt es in dem Streit noch nicht. Medienberichten zufolge befinden die Parteien sich in Vergleichsverhandlungen. 

Was lernen wir daraus?

Zweierlei: Bei der Erteilung von Lizenzen ist immer zu beachten, dass das lizenzierte Produkt unvorhersehbar großen Erfolg haben kann. Entsprechende Anpassungsklauseln sind aufzunehmen. Jedenfalls aber sollte nicht nur eine Einmalzahlung vereinbart werden. Außerdem gilt: Erteilt dein Unternehmen Produktions- oder Vertriebslizenzen, ist sorgsam darauf zu achten, wie mit deiner Marke umgegangen wird. Ist die Marke erstmal generisch, ist sie nur noch sehr schwer durchzusetzen.  

Du lässt deine Produkte von anderen Unternehmen produzieren oder vermarkten? Stell sicher, dass in den Verträgen geregelt ist, was die Unternehmen dürfen und zu welchen Konditionen. Missverständnisse um die Einordnung der Verträge können vermieden werden, wenn du eine im Markenrecht geschulte Kanzlei beauftragst. Wir stehen dir dafür gern zur Verfügung!

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