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von Theresia Rasche

Brauche ich einen Kündigungsbutton?

Du bietest auf deiner Website Abos oder andere auf Dauer angelegte Verträge gegen Entgelt an? Dann benötigst du seit dem 01. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf deiner Website. Hier erfährst du, ob du davon betroffen bist, wie du die Kündigungsbutton-Pflicht umsetzt und was passieren kann, wenn du es nicht oder falsch umsetzt.

Am 01. Juli 2022 ist mit § 312k BGB eine neue Regelung in Kraft getreten, die den e-Commerce betrifft. Ein Unternehmen, das es Verbraucher:innen ermöglicht, online Verträge abzuschließen, muss nun unter gewissen Voraussetzungen eine Kündigungsschaltfläche auf der Website einrichten. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Unternehmen sich einen mühsamen Kündigungsprozess überlegen, der die Kund:innen von einer Kündigung abhält.

Unter welchen Voraussetzungen muss ich einen Kündigungsbutton einrichten?

Kurz gesagt immer dann, wenn du Verbraucher:innen den Abschluss von Abos auf deiner Website ermöglichst. Im Detail bedeutet das:

  • Du bietest den Abschluss eines Vertrags auf deiner Website oder in deiner App an.
  • Der Vertrag richtet sich an Verbraucher:innen.
  • Der Vertrag ist auf eine dauerhafte und nicht nur einmalige Leistung gerichtet.
  • Die Verbraucher:innen erbringen für die Leistung ein Entgelt (Achtung: Das Entgelt kann auch darin bestehen, dass die Verbraucher:innen dir ihre Daten geben!)

Klassische Beispiele hierfür sind Fitnessstudio-Verträge, Zeitschriften-Abos, Kochboxen oder ähnliches. Nicht hierunter fallen solche Online-Shops, in denen du einfache Waren vertreibst, ohne dass ein Abo abgeschlossen werden kann.

Wie setze ich es um?

Du erfüllst die Voraussetzungen? Dann kommen wir jetzt zur Umsetzung. Hierbei gibt es mehrere Schritte zu beachten.

  1. Suche dir eine Stelle auf deiner Website, auf der du die Schaltfläche ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich hältst. Hierfür eignet sich am besten der Footer deiner Website (dort, wo du auch dein Impressum und deine Datenschutzerklärung verlinkt hast). In der mobilen Version bzw. einer App eignet sich hierfür das Drop-Down-Menü.
  2. Bezeichne die Schaltfläche mit den Worten „Verträge hier kündigen“, „Vertragskündigung“ oder entsprechend eindeutig.
  3. Der Klick auf die Schaltfläche führt dann zu einer Landing-Page. Auf dieser Unterseite kannst du die Verbraucher:innen auffordern, Angaben zur Person, zum Vertrag, zum Kündigungsgrund, zum Kündigungszeitpunkt und zum Kontakt für die Übermittlung der Kündigungsbestätigung zu machen. Diese Unterseite endet mit der Schaltfläche, die du mit den Worten „jetzt kündigen“ oder entsprechend eindeutig beschriftest.
  4. Im nächsten Schritt gibst du den Verbraucher:innen die Möglichkeit, die Kündigungserklärung und mit Datum und Uhrzeit der Abgabe zu speichern. Stelle hierfür am besten ein PDF-Dokument zur Verfügung, dass die Verbraucher:innen auch ausdrucken können.
  5. Erfasse für dich selbst die IP-Adresse und Timestamp, um die Kündigung nachweisen zu können.
  6. Im letzten Schritt schickst du nun eine E-Mail an die Vertragsinhaber:innen mit der du die Kündigung nochmals bestätigst. Achtung: Hier darfst du nicht verlangen, dass die Vertragsinhaber:innen die Kündigung nochmals bestätigt. Du darfst den Inhaber:innen aber die Möglichkeit geben, bei Vorliegen eines Irrtums den Vertrag zu reaktivieren.

Zusätzlich gilt außerdem, dass alle anderen Wege der Kündigung, wie zum Beispiel Post oder E-Mail auch weiterhin möglich sein müssen.

Was passiert, wenn ich es nicht umsetze?

Und nun die Antwort auf die Preisfrage. Hältst du dich nicht an die oben beschriebenen Voraussetzungen, hat dies zwei Konsequenzen:

Als unmittelbare Folge sieht § 312k Abs. 6 BGB vor, dass Verbraucher:innen ihre Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Hiermit zielt der Gesetzgeber auf den Wert der langfristigen Kundenbindung ab.

Weitere Folge kann sein, dass Konkurrenzunternehmen oder Verbraucherverbände dir eine Abmahnung aussprechen können, weil du gegen eine Marktverhaltensregelung verstößt. Die Abmahnung kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, ggf. Abmahnkostenersatz und im schlimmsten Fall sogar die gerichtliche Inanspruchnahme nach sich ziehen.

Wenn du Fragen zur richtigen Einbindung eines solchen Kündigungsbuttons auf deiner Website hast, melde dich gern bei uns! Dasselbe gilt für sonstige Fragen im Bereich e-Commerce oder Onlineshops.

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